Die Bauverhandlung erfolgt vor Ort mit dem Bürgermeister (Baubehörde I. Instanz) und einem Bausachverständigen vom NÖ Gebietsbauamt III - St. Pölten. Ca. zwei wochen vor dem Termin werden die angrenzenden Nachbarn, sowie der Planverfasser bzw. Bauleister von der Gemeinde eingeladen.
Bei dieser Begutachtungen wird auf die Wahrung von öffentlichen und manchen privaten Interessen, die sich aus dem Gesetz ergeben, geprüft:
- Einhaltung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
- Einhaltung des Bebauungsplanes
- Statische Sicherheit des Bauwerks
- Brandsicherheit, Feuchtigkeits- und Schallschutz, Wärmedämmung (Energieeinsparung)
- Sanitäre Verhältnisse (Besonnung, Belichtung, Wasserver- und -entsorgung)
- Einordnung in das Ortsbild
- Baurechtlich gewährleistete Rechte der Nachbarn
Der Baubewilligungsbescheid erlischt, wenn die Ausführung des bewilligten Bauvorhabens nicht binnen 2 Jahren ab dem Eintritt der Rechtskraft des Bescheides begonnen wird. Man kann jedoch um Verlängerung des Baubeginns ansuchen.