Bebauungsplan

Gemäß § 68 der NÖ Bauordnung kann jede Gemeinde für

  • den gesamten Gemeindebereich
  • einzelne Ortschaften
  • abgrenzbare Teilbereiche

einen Bebauungsplan erlassen.

Ein Bebauungsplan regelt insbesonders die Bebauung und die Verkehrserschließung. Dabei wird besonders auf die Ortsbildgestaltung und die Umwelt Rücksicht genommen.

Zuständig

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Kontaktdaten von Karina Fuchs
NameKarina Fuchs
AdresseHauptstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004211
Faxnummer+43 2752 700424
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)k.fuchs@leiben.gv.at