Feuerbeschau

Ab 1. Jänner 2011 ist der Rauchfangkehrer für die feuerpolizeiliche Beschau zuständig. Der Rauchfangkehrermeister verrechnet direkt mit den KundenInnen.

Auf Grund dieser Änderung wurde auch die Höchsttarifverordnung für das Gewerbe der Rauchfangkehrer adapiert. Mit einem Pauschaltarif sind alle Leistungen, wie Vorankündigung, An- und Abfahrt, Überprüfung vor Ort, Niederschrift etc. abgegolten.

Die feuerpolizeiliche Beschau muss bei Wohngebäuden alle zehn Jahre erfolgen.

 

Zuständig

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Kontaktdaten von Karina Fuchs
NameKarina Fuchs
AdresseHauptstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004211
Faxnummer+43 2752 700424
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)k.fuchs@leiben.gv.at