Grabauflassung

Eine Grabstelle kann nur dann aufgelassen bzw. weiter gegeben werden, wenn der letzte Sterbefalle mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bitte setzen Sie sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung falls eine Auflösung gewünscht wird.

Zuständig

AL Kernstock Sonja
Kontaktdaten von Sonja Kernstock
FunktionAmtsleiterin, Kassenverwalterin
NameSonja Kernstock
AdresseHaupstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004212
Faxnummer+43 2752 70042-4
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)s.kernstock@leiben.gv.at