Grabstellengebühr

Vor Ablauf des Benützungsrechtes (Dauer von 10 Jahren, bei Grüften 30 Jahre)wird Ihnen die Erneuerung vorgeschrieben. Nach Entrichtung der Erneuerungsgebühr wird das Benützungsrecht auf weitere 10 Jahre verlängert.

 

Zuständig

AL Kernstock Sonja
Kontaktdaten von Sonja Kernstock
FunktionAmtsleiterin, Kassenverwalterin
NameSonja Kernstock
AdresseHaupstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004212
Faxnummer+43 2752 70042-4
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)s.kernstock@leiben.gv.at