Grundstücksgrenzänderungen

Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland sind vor ihrer Durchführung im Grundbuch der Baubehörde anzuzeigen. Die Anzeige bedarf der Zustimmung der Eigentümer aller von der Änderung betroffenen Grundstücke. Der Anzeige ist ein vom einem Vermessungsbefugten verfasster Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.

Zuständig

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Kontaktdaten von Karina Fuchs
NameKarina Fuchs
AdresseHauptstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004211
Faxnummer+43 2752 700424
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)k.fuchs@leiben.gv.at