Pflegegeldanträge

Das Pflegegeld wird in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftige Menschen soweit wie möglich die notwendige Betreuung zu sichen.

Voraussetzung für die Leistung eines Pflegegeldes ist, dass der Antragsteller

  • österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
  • Hauptwohnsitz in NÖ hat
  • keine gleichartige Leistungen bezieht

Pflegegeld wird nur zuerkannt, wenn der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird. Das Pflegegeld wird aufgrund eines ärztlichen Gutachtens in der Höhe der Stufe 1 bis 7 gewährt und kommt 12mal jährlich zur Auszahlung.
Anspruchsberechtigte bzw. deren Vertreter sind verpflichtet, jeder Veränderung in den Voraussetzungen für den Pflegegeldbezug binnen 4 Wochen der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Die Verlegung des Wohnsitzes von NÖ in ein anderes Bundesland ist der Bezirkshauptmannschaft sofort mitzuteilen.