Veranstaltungsgenehmigung

Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden. Öffentlich sind Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.
Der Veranstalter, Pächter hat für die Einhaltung der Auflagen zu sorgen und muss während der Dauer der Veranstaltung am Veranstaltungsort anwesend sein. Er hat dafür zu sorgen, dass die Besucher im Falle einer Gefahr rechtzeitig zum Verlassen des Lokales oder des Platzes aufgefordert werden.
Der Veranstalter, der Pächer oder der Geschäftsführer hat den Betrieb betreffenden behördlichen Verfügungen jederzeit den Organen der Überwachungsbehörde auf deren Verlangen vorzuweisen.

Bei Verlangen von Eintrittsgeldern muss eine Lustbarkeitsabgabe binnen 3 Tagen nach der Veranstaltungen erbracht werden.

Zuständig

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Kontaktdaten von Karina Fuchs
NameKarina Fuchs
AdresseHauptstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004211
Faxnummer+43 2752 700424
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)k.fuchs@leiben.gv.at