Volksbegehren

Ein Volksbegehren muss eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen und kann in Form eines Gesetzesantrages oder einer Anregung gestellt werden. Der Antrag eines Verfahrens für ein Volksbegehren ist beim Bundesminister für Inneres zu beantragen und muss von Personen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind und die den Hauptwohnsitz zum Bundesgebiet haben, im Ausmaß von einem Promille der festgestellten Wohnbevölkerungszahl unterstützt sein.

 

Zuständig

AL Kernstock Sonja
Kontaktdaten von Sonja Kernstock
FunktionAmtsleiterin, Kassenverwalterin
NameSonja Kernstock
AdresseHaupstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004212
Faxnummer+43 2752 70042-4
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)s.kernstock@leiben.gv.at

 

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Kontaktdaten von Karina Fuchs
NameKarina Fuchs
AdresseHauptstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004211
Faxnummer+43 2752 700424
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)k.fuchs@leiben.gv.at