Wählerevidenz

In jeder Gemeinde ist eine ständige Wählerevidenz zu führen.
Die Wählerevidenz dient als Grundlage für die vor einer Wahl sowie bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen anzulegenden Verzeichnisse.

In jeder Wählerevidenz sind alle Männer und Frauen einzutragen,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
  • vor dem 01.01. des Jahres das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
  • und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.

Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag in die Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen, in der sie den letzten Hauptwohnsitz im Inland hatten, sonst in die Wählerevidenz der Gemeinde, in der zumindest ein Elternteil seinen Hauptwohnsitz im Imland hat oder zuletzt hatte.
Dieser Antrag ist am Gemeindeamt oder bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde erhältlich.

HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über die Wählerevidenz

Zuständig

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Kontaktdaten von Karina Fuchs
NameKarina Fuchs
AdresseHauptstraße 34
3652 Leiben
Telefon+43 2752 7004211
Faxnummer+43 2752 700424
E-Mailinfo@leiben.gv.at
E-Mail (persönlich)k.fuchs@leiben.gv.at